Zertifizierung unserer Mitarbeiter
Die rechtliche Grundlage zur Prüfung kraftbetätigter Toranlagen hat sich geändert!
Die allgemeine Prüfpflicht nach Arbeitsstättenregel ASR A 1.7, bzw. Wartungspflicht nach DIN EN 12635:2003-04 gilt für alle Betreiber kraftbetätigter Toranlagen. Den Unterschied zwischen dem "gewerblichen" und dem "privaten" Tor gibt es faktisch nicht mehr!
Die Rechtsprechung der vergangenen Jahre bestätigt weiterhin den Wegfall des Bestandschutzes und bejaht eine Nachrüstungsverpflichtung innerhalb eines Jahres (BGH VI ZR 223/09 vom 02.03.2010)
Auf folgende Punkte legen wir bei der Bewertung der Sicherheit Ihrer Toranlage ab dem Prüfjahr 2013 verstärkt Wert:
- Messung der Betriebskräfte an Haupt- und Nebenschließkanten mittels Kraftmessgerät
Eine Überschreitung der zulässigen Kräfte und/oder Zeiten schließt die Betriebssicherheit aus und macht Maßnahmen erforderlich, wie z.B. Austausch der Schaltleiste, des Antriebs und/oder der Steuerung
- Testung der Lichtschranken-Einzugsicherung
Reflexionslichtschranken sowie Steuerungen ohne Testung der Funktion der Lichtschranken erfüllen in der Regel die Anforderungen nicht. Die Betriebssicherheit ist nicht gewährleistet! Es sind Maßnahmen erforderlich, wie z.B. Austausch der Lichtschranken und/oder der Steuerung.
- Eingreifschutz am Wickelballen (Sicherung von Quetsch- und Scherstellen)
Bis zu einer Höhe von 2,5 m ist an dieser Gefahrenstelle eine Sicherung anzubringen, in der Regel erfolgt die Sicherung durch ein gekantetes Blech als Verkleidung des Ballens.
Sollte einer der genannten Punkte auf Ihr Tor zutreffen, erfolgt die Bewertung als nicht betriebssicher. Es wird statt des bekannten blauen Prüfaufklebers ein roter Aufkleber mit entsprechender Kennzeichnung angebracht. Über die notwendigen Arbeiten unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot. Hierbei bemühen wir uns um die wirtschaftlich günstigste Lösung. Dies kann auch die Empfehlung zum Austausch der Toranlage sein.